Internetanwalt – Jens Eckhardt von der juconomy.de im Interview mit Sian-Ru Lai

Sian: Sie sind Rechtsanwalt bei der Kanzlei juconomy.de und betreuen u.a erfolgreiche
Web 2.0-Unternehmen.Welche Probleme haben denn die meisten Start-Ups nach der
Gründung?

Die meisten Start-Ups im web 2.0 haben – aus rechtlicher Sicht – das Problem, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihr Geschäftsmodell nicht hinreichend abgeklärt haben. Das betrifft vor allem Verträge, Urheberrechte und das Datenschutzrecht. Es wird schnell verkannt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Rechtsverstöße ebenso schnell auffallen, wie eine gute Idee zum Geschäftserfolg werden kann.

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Sian: Sie kennen sich ja auch mit SEM gut aus. Kann ich den Namen der Wettbewerber als Keyword buchen? Wenn ja warum?
Der BGH hat im Januar 2009 mit drei Leitentscheiden Klarheit bei der Verwendung von Keywords im Rahmen des Google-AdWords-Programms geschaffen. Nach Ansicht des BGH dürfte – wenn keine Besonderheiten hinzukommen – die Verwendung des Namens eines Wettbewerbers als Keyword – vereinfacht gesagt – zulässig sein. Vorraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmensname nicht in der Werbeanzeige und der Landingpage erscheint und im Rahmen der Goolge Anzeige klar erkennbar ist, dass es sich nicht um ein Suchergebnis sondern um eine (bezahlte) Werbeanzeige handelt.
Dennoch: Es ist ratsam, sich vor der Verwendung fremder Kennzeichen zumindest im Überblick rechtliche beraten zu lassen. Denn auch hier gilt ein Stück weit der Satz: Die Ausnahme bestätigt die Regel. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung im Fluss ist; überspitzt formuliert: Was heute noch gilt, kann morgen schon anders sein.
Sian: Ist ja eine „erfreuliche“ Nachricht. Aber wie ist das mit SEO? Darf man SEO-
Landingpages wie z.B. wettbewerber.firma.de erstellen um organischen Google-Traffic
vom Wettbewerber abzugreifen?

Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Subdomain ist von den vorgenannten Leitentscheidungen nicht betroffen. Das ist weiterhin rechtlich gefährlich. Hier muss in jedem Fall eine anwaltliche Beratung erfolgen. Denn es kommt auf den konkreten Einzelfall an.
Sian: Was tun wenn doch eine Unterlassungserklärung herein flattert?
Das erste ist: Ruhe bewahren, die Fristsetzung prüfen und schnell reagieren.
Es ist sollte so schnell wie möglich entschieden werden, ob ein Jurist (intern oder extern) eingeschaltet wird. Gleichzeitig sollte entschieden werden, wie strategisch wichtig, das angegriffene Verhalten ist. Hierauf kann dann die Entscheidung über das Vorgehen „aufbauen“. Es kann aber nicht pauschal gesagt werden, dass eine außergerichtliche Einigung besser ist als eine gerichtliche oder umgekehrt.
Sian: Viele Internet Start-Ups wählen zunächst die Bootstrapping variante bevor VC-Kapital aufgenommen wird, und müssen daher die Kosten reduzieren. Diese Kopieren i.d.R. zunächst einfach die Nutzungsbedingungen & AGBs der Wettbewerber und verändern im wesentlichen lediglich die Reihenfolge der Nummerierung. Ist das Kritisch? Was kann hier im schlimmsten Falle passieren?

Es kann zu Abmahnungen kommen. Auch AGB können urheberrechtlich geschützt sein. Selbst wenn diese nicht urheberrechtlich geschützt sein sollte, kann ein Mitbewerber versucht sein, gegen diese „Übernahme“ durch eine Abmahnung vorzugehen. Das gilt zumal, wenn er sich gegen Bezahlung gute AGB hat erstellen lassen.
Zu beachten ist auch, dass diese AGB das Geschäft regeln. Das heißt: Wer fremde AGB übernimmt, übernimmt zuweilen auch Regelungen, die für ihn schädlich sind. Eine kurze Konsultation eines Rechtsberaters ist meist günstiger als die spätere Konsultation, wenn es zur Abmahnung kam.

Sian: Was halten Sie von Portalen wie z.B. frag-einen-anwalt.de?
Wie in den Antworten der Rechtsanwälte ebenfalls immer wieder zu lesen ist, kann ein solches Portal keine umfassende Beratung ersetzen. Eine solche benötigt ein Start-Up aber. Die Beratung zeigt mir, dass – gerade bei Start-Ups – erst durch Nachfragen und Gespräche alle relevanten Informationen „zusammen kommen“. Erst der vollständige Überblick kann jedoch eine sinnvolle Start-Up-Beratung ermöglichen.
Sian: Woran scheitern die meisten Web-Start-Up, da Anwalt-Gebühren gespart wurden?
Es werden am Anfang Fehler gemacht, die später einem erheblichen Problem werden und das Projekt zum Scheitern bringen können. Ein gutes Beispiel sind unzureichende Regelungen über Urheberrechte. Wird hier ein Fehler gemacht, kann später ein wesentliches Asset – nämlich die Rechte am „aufgebauten“ Content – fehlen.

Sian: Ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben!
Mehr Informationen zu JUCONOMY Rechtsanwälte:
http://www.juconomy.de/

Filed Under: Interviews

Comments (1)

Ralf November 10th, 2009 at 08:30    

Es gibt wirklich viele Tücken, die es auszubügeln gilt. Wenn man sich mal anschaut gegen was man sich mittlerweile alles absichern muß, ist das schon wirklich sehr viel. Man sollte auf jeden Fall bei der erstellung einer Webseite einen Rechtsberater in Anspruch nehmen.
Gruss Ralf.

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